Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Hochschule f?r Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Modul 3 - "Rekrutierung und Entwicklung des Personals" (MPA), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Anhang befand sich bei Abgabe ein Datentr?ger mit Urteilen / Quellen. Dieser wird hier NICHT mitgeliefert. , Abstract: Bei der Rekrutierung von Lehrpersonal ergeben sich in der Bundesrepublik Deutschland zwischen den einzelnen Bundesl?ndern gro?e Differenzen. Diese beruhen im Wesentlichen auf dem f?deralen Staatsaufbau und den damit verbundenen Gesetzgebungskompetenzen der L?nder im ?ffentlichen Dienstrecht.Bislang ist in vielen L?ndern g?ngige Praxis, dass das Lehrpersonal in einem besonderen Dienst- und Treueverh?ltnis (Beamtenverh?ltnis) zu besch?ftigen, um so u.a. den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag, unabh?ngig von Streikma?nahmen und politischen Pr?ferenzen, gew?hrleisten zu k?nnen. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Europ?ischen Gerichtshofes f?r Menschenrechte (mit Entscheidung vom 21.04.2009) ist ein generelles Streikverbot f?r Beamte unzul?ssig. Ein Streikverbot bestehe nur f?r Beamte, die mit der Erf?llung „hoheitsrechtlicher Befugnisse" betraut sind. Die Anwendbarkeit dieses Urteils auf deutsche Beamte best?tigten sowohl das Verwaltungsgericht D?sseldorf sowie das Verwaltungsgericht Kassel. Dem entgegen steht die Ansicht des Verwaltungsgerichtes Osnabr?ck, welches bis zu einer Grundsatzentschei...