Die Beteiligung des Betriebsrates am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die klassischen Arbeitsbelastungen der Besch?ftigten befinden sich im Wandel. Er wird durch Neue Technologien und Neue Managementstrategien ausgel?st. Trotzdem finden sich immer noch klassische Belastungsmuster bei den Besch?ftigten. Der betriebliche Arbeitsschutz mu? sich den neuen Belastungsmustern anpassen, sonst verliert er seine Funktion. Dies wurde besonders in den 80er Jahren durch die Beteiligung von Besch?ftigten versucht. Besonders mit Gesundheitszirkeln wurde Erfolge erreicht. Diese Beteiligungsformen decken sich mit den neuen Managementstrategien, die ihre Potentiale besonders durch Gruppenarbeitsmodelle erreichen k?nnen. Es besteht die M?glichkeit gesundheitsf?rdernde Potentiale der Neuen Managementstrategien zu aktivieren. Die Unternehmerseite nutzt vor allem restriktive und verhaltensorientierte "Gesundheitsmodelle" bzw. Potentiale. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsm?glichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese werden durch die Rechtsprechung und den § 120 a GewO in einigen Teilbereichen eingeschr?nkt, die verbleibenden M?glichkeiten werden jedoch nicht in gro?en Umfang f?r die Gesundheitserhaltung genutzt. Vielmehr verhalten sich die Betriebsr?te wie die ?brigen Arbeitsschutzexperten und richten ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle von Vorschriften und Verhalten der Besch?ftigten. Das neue Arbeitsschutzgesetz bietet f?r die Besch?ftigten und den Betriebsrat neue Formen der Gesundheitsf?rderun...