Книга "Neue Aktivierungsm?glichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Origin?re immaterielle Verm?gensgegenst?nde des Anlageverm?gens".Immaterielle Verm?gensgegenst?nde wurden schon vor 30 Jahren als "ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden K?rperlichkeit und der korrespondierenden Fl?chtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts ge?ndert. Aus Gr?nden der Objektivierung und des auf dem Gl?ubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips d?rfen bisher nur immaterielle Verm?gensgegenst?nde aktiviert werden, deren Wert am Markt festgestellt wurde, die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, oder die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufverm?gen zuzuordnen sind (§ 248 (2) HGB). Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Verm?gen, als auch ein Versto? gegen das Vollst?ndigkeitsprinzip (§246 S. 1 HGB).Vor allem durch den Wandel von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer werdender Teil des Verm?gens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008 entgegentreten, indem das Aktivierungsverbot des § 248 (2) HGB eingeschr?nkt wird. Selbsterstellte immaterielle Verm?gensgegenst?nde des Anlageverm?gens fallen damit unter das Vollst?ndigkeitsgebot des § 246 (1) H...