Gr??ere Konzerne zentralisieren ihr Finanzmanagement oftmals in eigenst?ndigen Finanzdienstleistungsgesellschaften. Typische Formen dieser auch als Inhouse-Banks bezeichneten Einheiten sind Treasury-, Factoring- und Reinvoicing Center. Werden derartige Gesellschaften in Staaten mit speziellen Vorzugssteuers?tzen wie z.B. Irland, Belgien oder den Niederlanden gegr?ndet, so unterliegen zumindest Teile der dort erzielten Eink?nfte der Hinzurechnungsbesteuerung.Die vorliegende Untersuchung befa?t sich zun?chst mit der Einordnung der Finanzdienstleistungsgesellschaften in das Aktivit?tsraster der §§ 8 und 10 AStG, die aufgrund der Tatsache, da? vergleichsweise neue betriebswirtschaftliche Gestaltungen in das T?tigkeitsraster eines 30 Jahre alten Gesetzes eingeordnet werden m?ssen, mit erheblichen Abgrenzungsproblemen verbunden ist. Im Anschlu? daran wird untersucht, inwieweit die Hinzurechnungsbesteuerung bei diesen Gesellschaften ihrer urspr?nglichen Leitidee - der Neutralisation ungerechtfertigter Gewinnverlagerungen - noch gerecht wird und sich allein auf die Erfassung der zu Lasten des Inlands gehenden Finanzdienstleistungsaktivit?ten beschr?nkt. Da die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen dieser Vorgabe n. M. d. V. nur teilweise gen?gen, werden alternative Besteuerungsvorschl?ge entworfen, die das tats?chliche Gewinnverlagerungspotential derartiger Gesellschaften zutreffender erfassen. Die Arbeit schlie?t mit einem steuerplanerischen Teil. Dieser enth?lt zum einen Gestaltung...
В среду 17 октября Государственная Дума приняла в первом чтении проект закона "Об образовании в РФ", который служит для определения четкой системы уровней образования от дошкольного до послевузовского, сохраняя при этом единый государственный экзамен.