Inhaltsangabe:Einleitung: Die Besteuerung von Leibrenten und Versorgungsbez?gen ist in den §§ 19 und 22 EStG unterschiedlich geregelt und hat eine h?here steuerliche Belastung der Pensionen zur Folge. Diese steuerliche Ungleichbehandlung war Ausl?ser der Klage eines Paderborner Ruhestandsbeamten vor dem BVerfG, der am 6. M?rz 2002 stattgegeben wurde. Nach dem Urteil des BVerfG ?ist die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar?. Diese Entscheidung beendet eine seit dem 16. Dezember 1954 mit Beschluss der Ertragsanteilsregelung existierende ?ffentliche Diskussion bez?glich einer gerechten Rentenbesteuerung. Das BVerfG hatte in einem Urteil am 26. M?rz 1980 zun?chst die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als verfassungsgem?? erkl?rt, jedoch eine Korrektur angemahnt, die durch eine steuerliche Beg?nstigung der Rentner gegen?ber Ruhestandsbeamten notwendig geworden war. In einem weiteren Urteil vom 24. Juni 1994 hei?t es, dass dazu dem Gesetzgeber eine ?erhebliche Zeitspanne zur Verf?gung steht?. Ein verbindlicher Beginn einer Angleichung wurde dann im Urteil vom 6. M?rz 2002 festgelegt: ?Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sp?testens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen.? Bis zur vollst?ndigen Angleichung k?nnen dann noch bis zu 30 Ja...