Die Entwicklung des Tatbestandsmerkmals der Zufuhrung uberwiegend neuen Betriebsvermogens beim Mantelkauf gemass .8 Abs. 4 KStG
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Книга "Die Entwicklung des Tatbestandsmerkmals der Zuf?hrung ?berwiegend neuen Betriebsverm?gens beim Mantelkauf gem?? §8 Abs. 4 KStG".Inhaltsangabe:Einleitung: Diese Diplomarbeit behandelt ein Tatbestandsmerkmal des § 8 Abs. 4 KStG. Der § 8 Abs. 4 KStG regelt den Verlustabzug beim sogenannten Mantelkauf. Bei der K?rperschaftsteuer ist kein Verlustabzug nach § 10 d des Einkommensteuergesetzes m?glich, wenn eine Gesellschaft ihre wirtschaftliche Identit?t verloren hat. Dies ist der Fall, wenn mehr als 50% der Anteile ?bertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren (wirtschaftlichen) Gesch?ftsbetrieb mit ?berwiegend neuem Betriebsverm?gen fortf?hrt oder wieder aufnimmt. Diese beiden Erfordernisse sind kumulativ zu erf?llen. Nur eine K?rperschaft die rechtlich und wirtschaftlich mit der K?rperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat, soll diesen Verlust auch nutzen k?nnen.1 Ziel dieser Regelung ist es, einen Handel mit nicht ?berlebensf?higen, verm?genslosen Gesellschaften zu verhindern, bei der der eigentliche Kaufanreiz in der ?bernahme der Schulden der Verlustgesellschaft besteht. Diese Verlustvortr?ge sollen nicht die Gewinne der Gesellschaft nach ?bernahme der Anteile durch neue Gesellschafter mindern k?nnen, die den Betrieb mit einer v?llig ver?nderten Struktur, aber erhaltener rechtlicher Identit?t fortf?hrt. Eingef?hrt wurde der § 8 Abs. 4 KStG erst mit dem Steuerreformgesetz von 1990. Dadurch, da? der BFH in zwei Urteilen seine Rechtsprechung (Rspr...
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