In den meisten Gesellschaftsinsolvenzen wird sich der Insolvenzverwalter an einem Punkt mit den durch Gesellschafter ausgereichten Darlehen auseinandersetzen. Die Behandlung dieser Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch das sog. Eigenkapitalersatzrecht und insb. durch die dazugeh?rigen Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG a.F. geregelt. Die ersten Grundlagen f?r das Eigenkapitalersatzrecht legte schon der Reichsgerichtshof in einem grundlegenden Urteil im Jahre 1939. Mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch die MoMiG-Reform zum 01.11.2008 ging somit eine ?ra zu Ende. An die Stelle der bisherigen Rechtsprechungsregeln, deren Anwendung nach neuer Rechtslage explizit verboten ist, trat ein neugestalteter § 135 InsO. Da aber auch nach dem MoMiG die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz weiterhin eine hohe Bedeutung hat, war eine umfassende Studie zu den neuen Regelungen dringend notwendig. Die vorliegende Studie zeigt nach einem kurzen einleitenden Teil die durch die Reform eingetretenen Ver?nderungen zum alten Eigenkapitalersatzrecht. Ein Abschnitt der Studie untersucht im Detail die Frage nach dem Tatbestandsmerkmal "Gesellschafterdarlehen" und den damit "wirtschaftlich vergleichbaren Tatbest?nden" sowie den "gesellschafterbesicherten Drittdarlehen". Hierbei werden gerade die durch die Reform eingetretenen Ver?nderungen thematisiert. Ein zweiter Teil der Studie analysiert ...