Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Leopold-Franzens-Universit?t Innsbruck (Institut f?r Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftspr?fung), Veranstaltung: Seminar: Spezifische Themen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mantelkaufbestimmungen gem. § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG wurden vom Gesetzgeber aufgrund des VwGH Urteils 84/13/0251 vom 04. Juni 1981 eingef?hrt. Dieses Urteil besagt, dass der Verlustvortrag als h?chstpers?nliches Recht der verlustvortragenden Person anzusehen ist und daher auch trotz Untergang der wirtschaftlichen und organisatorischen Identit?t der Gesellschaft im Zuge eines entgeltlichen und vollst?ndigen Gesellschafterwechsels bestehen bleibt. Dieses Urteil impliziert folglich, dass der steuerliche Verlustvortrag aufgrund seines Steuereinsparungspotentials f?r den K?ufer als selbst?ndiges Wirtschaftsgut betrachtet und auch entgeltlich gehandelt werden kann, sofern er nicht z.B. aufgrund des einschl?gig Werdens der Mantelkaufbestimmungen seinen Charakter als Wirtschaftsgut verliert. Der Gesetzgeber ist jedoch bestrebt einen solchen ausschlie?lich auf die Verlustausgleichs- und damit verbundenen Steuereinsparungsm?glichkeiten ausgelegten Handel zu unterbinden. Aus diesem Grund f?hrt der Gesetzgeber mit dem K?rperschaftsteuergesetz 1988 die sogenannten Mantelkaufbestimmungen ein, welche versuchen, den Handel mit wirtschaftlich inaktiven aber steuerrechtlich ve...