Inhaltsangabe:Einleitung: Ein Klempner wird zu einem Reparaturauftrag zu einer t?rkischen Familie geschickt. Nachdem der Familienvater ihm die Haust?r ge?ffnet hat, bittet er den Klempner h?flich, sich vor dem Betreten der Wohnung die Schuhe auszuziehen. Dieser ist dar?ber verwundert, empfindet das Anliegen als erniedrigend und schl?ft deshalb die Bitte ab. Es kommt zu einer Auseinandersetzung in der der Hausherr darauf hinweist, es entspreche den t?rkischen Gepflogenheiten, als Gast niemals ein fremdes Haus in Stra?enschuhen zu betreten. Dies habe religi?se Gr?nde, da in seiner Religion Haus und Hof heilig seien. Der Klempner erwidert, er sei nicht als Gast, sondern zum Arbeiten gekommen und habe noch nie w?hrend der Arbeit die Schuhe ausziehen m?ssen. Da es zu keiner Einigung kommt, zieht der Klempner unverrichteter Dinge wieder ab und stellt der Familie seine Fahrtkosten in Rechnung. Der t?rkische Familienvater weigert sich, die Rechnung zu bezahlen und begr?ndet dies damit, der Klempner habe ja keine Leistung erbracht. Der Streit hier?ber geht vor Gericht und wird von Instanz zu Instanz unterschiedlich entschieden, bis in der letzten Instanz die t?rkische Familie Recht bekommt: Das Gericht erkennt den religi?sen Hintergrund des Ansinnens des t?rkischen Familienvaters an und verweist in seiner Urteilsbegr?ndung auf die in Deutschland geltende Freiheit der Religionsaus?bung. Diese Begebenheit ist tats?chlich in Deutschland passiert. Der Konflikt h?tte vermieden werden k?nne...