Dem Produzenten werden zahlreiche Pflichten auferlegt, an die er sich strikt zu halten hat, um Gefahren f?r die Allgemeinheit, die von seinem Produkt ausgehen k?nnten, zu verhindern. So obliegen dem Hersteller im zivilrechtlichen Bereich die Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und die Produktbeobachtungspflicht. Besteht auch nur die geringste Vermutung, dass sich ein Produkt sch?dlich auf ein Rechtsgut des Produktnutzers auswirken k?nnte, so ist der Produzent verpflichtet, umgehend seiner R?ckrufpflicht nachzukommen und das Produkt aus dem Verkehr zu nehmen. Der Produzent kann jederzeit aber auch in strafrechtlicher Hinsicht belangt werden, wenn ein im Strafrecht gesch?tztes Rechtsgut durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt wird. Der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Produkthaftung liegt jeweils die Verletzung eines Rechtsgutes, allgemein die Verletzung von Leib und Leben, zugrunde. Die zivilrechtliche, wie auch die strafrechtliche Produkthaftung, setzen die Kausalit?t, also den Ursachenzusammenhang, Verschulden und]]>