Inhaltsangabe:Einleitung: Bei der Ver?ffentlichung eines Jahresabschlusses einer b?rsennotierten Kapitalgesellschaft, der nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellt worden ist, wird, neben den vom Gesetzgeber in § 264(1) HGB benannten Pflichtbestandteilen, immer h?ufiger, im Rahmen der freiwilligen Angaben, ein ?Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG? (Deutsche Vereinigung f?r Finanzanalyse und Anlageberatung / Schmalenbach-Gesellschaft) mit angef?hrt. Diese ver?ffentlichte Kennzahl beruht auf einer Konkretisierung der verwendeten Rechengr??en der Bilanzkennziffer ?Gewinn je Aktie?, die im Rahmen einer aktienanalytischen Untersuchung als eine spezifische Kennzahl zur Beurteilung der Eigenkapitalrendite verwendet wird. Jahresabschl?sse, die nach den IAS (International Accounting Standards) bzw. nach US-GAAP (United States - Generally Accepted Accounting Principles) Rechnungslegungssystemen erstellt worden sind, haben nicht erst als freiwillige Angaben, sondern schon im Rahmen der Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses, ?Earnings per Share?-Daten mit anzugeben. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese ?Earnings per Share?-Angaben bzw. das ?Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG? miteinander vergleichbar sind, oder ob jedes Rechnungslegungssystem bei der Berechnung ihrer Kennzahl eine eigene Vorstellung verfolgt, welche Rechengr??en bei der Ermittlung mit einbezogen werden sollten oder m?ssen und welche nicht. Die vorliegende Arbeit versucht darauf eine Antwort zu geben. Dabei wir...
Есть у нас какой-то особый дар доводить любую идею, даже изначально весьма разумную, до абсурда. Возьмем, к примеру, недавно вступивший в силу закон [О защите детей от информацииk. С одной стороны, как-то ограничить тот поток [чернухиk, который льется на подростков из телевизора, конечно, нужно...