Inhaltsangabe:Einleitung: Zu Beginn der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat ein internationaler Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung begonnen, der v.a. seinen Ausgang in der Globalisierung der Unternehmen und Kapitalm?rkte verbunden mit der Forderung der Investoren nach vergleichbaren und entscheidungsrelevanten Informationen hat. Dieser Prozess hat auch vor deutschen Unternehmen nicht Halt gemacht. Bestes Beispiel hierf?r ist Daimler Benz (heute: Daimler Chrysler), das sich 1993 an der New Yorker B?rse, der NYSE (New York Stock Exchange) listen lies, um Zugang zu internationalen Kapitalm?rkten zu erlangen. Dieses Listing hatte zur Folge, dass Daimler Benz zus?tzlich zu einem HGB-konformen Konzernabschluss einen Konzernabschluss nach US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP) in Form einer ?berleitungsrechnung (Reconciliation) erstellen musste, weil die dortige Wertaufsichtsbeh?rde SEC (Stock Exchange Commission) einen deutschen Konzernabschluss nicht akzeptierte. Ein Grund hierf?r liegt darin, dass das deutsche Handelsrecht bei der Bilanzierung und Bewertung viele Wahlrechte einr?umt, die oftmals dazu f?hren, dass die tats?chliche Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nicht richtig abgebildet wird. Auf Daimler Benz folgten weitere Unternehmen, die sich an der NYSE listen lie?en: u.a. die Telekom AG, die Veba AG und die Hoechst AG. Parallel zu der Rechnungslegung nach den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles), die insb...