Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilit?t an den internationalen Finanzm?rkten stark zugenommen. Da Finanzrisiken ? wie Risiken generell ? Unternehmen in ihrer Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage oder sogar in ihrem Bestand gef?hrden k?nnen, wurden vom deutschen Gesetzgeber daher generalklauselartig Verhaltensvorschriften im Bereich der Risikofr?herkennung (§ 91 Abs. 2 AktG) und Risikotransparenz (§ 289 Abs. 1, S.2 HGB) aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen geben allerdings keinen Aufschlu? dar?ber, wie die geforderten Ma?nahmen im Detail auszusehen haben. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften findet sich daher in Deutschland in den Standards des IDW zur Aufstellung des Lageberichts (RS1) und seiner Pr?fung (PS 350) sowie der Errichtung und Pr?fung des Risikomanagementsystems (PS 340). Die Darstellung der Risiken aus Finanzgesch?ften, insbesondere aus au?erbilanziellen Gesch?ften, ist um so wichtiger, je eher Ergebnisgl?ttungsm?glichkeiten durch Bewertungswahlrechte bestehen. International wird mit der Einf?hrung von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zum 01.01.2001 die Bewertung verschiedener aktiver und passiver Finanzposten geregelt. Die Konzeption nach IAS unterscheidet sich grundlegend von der des HGB. Nach den deutschen Rechnungslegungsprinzipien sind Finanzinstrumente mit dem jeweils...