Inhaltsangabe:Einleitung: Durch das Rechtskonstrukt der Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in zwei zivil- und steuerrechtlich selbst?ndige Unternehmen aufgeteilt. Es mu? dabei zwischen der echten und unechten Betriebsaufspaltung sowie einigen Sonderformen wie der mitunternehmerische und die kapitalistische Betriebsaufspaltung unterschieden werden, wobei in den meisten F?llen die Aufspaltung in Form einer Besitzpersonen- und einer Betriebskapitalgesellschaft gew?hlt wird. Hierbei vermietet oder verpachtet das Besitzunternehmen dem von ihr beherrschten Betriebsunternehmen die wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die steuerliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung setzt voraus, da? sowohl sachliche (wesentliche Betriebsgrundlagen werden an das Betriebsunternehmen verpachtet) als auch personelle Verflechtung (einheitlicher gesch?ftlicher Bet?tigungswille) zwischen beiden Unternehmen vorliegen. Die bei der Betriebsaufspaltung entstandenen zivil- und steuerrechtlich selbst?ndigen Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) sind verpflichtet, getrennte Aufzeichnungen und Jahresabschl?sse aufzustellen. Grunds?tzlich haben Besitz- und Betriebsunternehmen keine Verpflichtung zur korrespondierenden Bilanzierung, jedoch bei gewissen Bilanzpositionen. Eine Betriebsaufspaltung kann freiwillig oder unfreiwillig beendet werden. Dies kann geschehen durch Wegfall der personellen oder sachlichen Voraussetzungen, verschmelzende Umwandlung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitzunterne...