Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23.07.2015 ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie verfolgt die EU, die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung f?r den Einzel- und Konzernabschluss zu einem gemeinsamen Regelwerk zusammenzufassen. Erstmals anzuwenden ist es f?r Gesch?ftsjahre nach dem 31. Dezember 2015. Ziel ist die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in Europa weiter zu harmonisieren, um eine h?here Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschl?sse verschiedener Gesellschaften herbeizuf?hren. F?r kleinere und mittelgro?e Unternehmen soll die Umsetzung eine b?rokratische Erleichterung darstellen. Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute unterliegen mit ihren Aktivit?ten branchentypischen Risiken. Daher gelten f?r diese Unternehmen weiterreichende handelsrechtliche sowie aufsichtsrechtliche Regelungen. So haben Institute neben den §§ 238 bis 263 HGB aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft auch die f?r gro?e Kapitalgesellschaften geltenden Normen zur Rechnungslegung (§§ 264 bis 289a HGB) und die Sondervorschriften f?r Institute (§§ 340a bis 340o HGB) zu erf?llen. Zus?tzlich gilt die Verordnung ?ber die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) und Zahlungs- und E-Geld-Institute (RechZahlV). Da das BilRUG lediglich das HGB revidiert, die EU...