Im M?rz 2012 wurde das deutsche Insolvenzrecht erheblich ge?ndert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das sog. Schutzschirmverfahren geschaffen, welches sich das in den USA g?ngige Chapter-11-Verfahren zum Vorbild nimmt. Nach gesetzgeberischem Zweck handelt es sich bei dem Verfahren um eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Kernidee ist es, ?berlebensf?higen Unternehmen eine echte Sanierungschance zu erm?glichen. Droht die Zahlungsunf?higkeit oder ist der Schuldner ?berschuldet, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag durch Beschluss eine Frist von bis zu drei Monaten einzur?umen, in welcher der Schuldner mit Hilfe eines Sachverwalters ein Sanierungskonzept ausarbeitet, welches anschlie?end durch einen Insolvenzplan umgesetzt werden soll.Im Rahmen dieser Arbeit wird das neue Schutzschirmverfahren innerhalb eines Rechtsvergleichs mit dem US- amerikanischen Chapter-11-Verfahren unter Einschub praktischer Fallbeispiele aus der amerikanischen Wirtschaft dargestellt, wobei auch eine kritische Bewertung der beiden Verfahren nicht au?er Acht bleibt.