Книга "Grobes Verschulden im Sinne von § 173 AO".Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Hochschule f?r Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Gem?? § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ?ndern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachtr?glich bekannt werden, die zu einer h?heren Steuer f?hren.Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ?ndern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachtr?glich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer f?hren und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachtr?glich bekannt werden. Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nr. 1 stehen.Laut § 173 Abs. 2 AO k?nnen abweichend von Abs. 1 Steuerbescheide, soweit sie auf Grund einer Au?enpr?fung ergangen sind, nur aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverk?rzung vorliegt. Dies gilt auch in den F?llen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 ergangen ist.Die vorliegende Arbeit besch?ftigt sich mit dem Tatbestandsmerkmal des groben Verschuldens im Sinne des § 173 AO. Einleitend wird der Zweck der Vorschrift im Allgemeinen, folgend im Einzelnen erl?utert.Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 173 AO ...